1. Einleitung
NeuronUP SLU, mit Sitz in Calle Piqueras Nr. 31, 5. Etage, Logroño (La Rioja), und der Steuernummer B-26479725, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in La Rioja gegründet wurde. Sie wurde am 4. Februar 2011 gegründet und ist im Handelsregister von La Rioja eingetragen. NeuronUP ist ein Internetdienstanbieter, der eine professionelle Verwaltungsanwendung für die Rehabilitation und kognitive Stimulation von Personen mit verschiedenen neurologischen Erkrankungen entwickelt hat.
Im Januar 2024 besteht die Belegschaft von NeuronUP aus 36 Mitarbeitern, die gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilt sind (18 Männer und 18 Frauen).
2. Ziel
Ziel dieses Gleichstellungsplans ist es, die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Männern und Frauen bei NeuronUP zu gewährleisten und jegliche Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz zu beseitigen.
3. Anwendungsbereich und Gültigkeitsdauer
Dieser Gleichstellungsplan gilt für alle Mitarbeiter von NeuronUP, unabhängig von ihrer Art der Anstellung. Er hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ab seiner Implementierung.
Der Gleichstellungsplan bleibt in Kraft, solange keine gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften seine Überarbeitung erfordern oder die Erfahrung eine Anpassung notwendig erscheinen lässt. Es können spezifische Maßnahmen für Interessengruppen des Unternehmens festgelegt werden.
4. Gleichstellungsmaßnahmen
4.1 Sensibilisierung und Schulung
- Sensibilisierung für Geschlechtergleichstellung: Sensibilisierungsveranstaltungen und Workshops zum Thema Geschlechtergleichstellung werden für alle Mitarbeiter von NeuronUP organisiert.
- Schulung in inklusiver Sprache: Schulungen in inklusiver Sprache werden angeboten, um eine nicht-sexistische Kommunikation in allen internen Dokumenten und Mitteilungen zu fördern.
4.2 Förderung der Gleichstellung bei der Einstellung und beruflichen Entwicklung
- Gleichstellung in Auswahlverfahren: In den Auswahlverfahren werden objektive und nicht-diskriminierende Kriterien angewandt, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
- Berufliche Entwicklung und Aufstieg: Chancen für die berufliche Entwicklung und den internen Aufstieg werden für alle Mitarbeiter gefördert, ohne dass eine Geschlechterdiskriminierung stattfindet.
4.3 Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit: Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben der Mitarbeiter zu erleichtern, wie z. B. flexible Arbeitszeiten und Telearbeit.
4.4 Prävention von sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Belästigung
- Protokoll gegen Belästigung: Es wird ein Protokoll eingeführt, um Fälle von sexueller oder geschlechtsspezifischer Belästigung zu behandeln und ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
5. Überwachung und Bewertung
Es wird ein Überwachungsausschuss gebildet, der aus Vertretern der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmer besteht. Dieser Ausschuss ist dafür verantwortlich, die Umsetzung des Gleichstellungsplans regelmäßig zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen.
Bei jeder Sitzung werden regelmäßige Fortschrittsberichte erstellt, die Analysen und Bewertungen zur Ausführung des Plans sowie Vorschläge zur Änderung oder Verbesserung enthalten. Diese Berichte dienen als Grundlage für die Bewertung des Plans.
- Bewertung und Überprüfung: Der Ausschuss, der für die Bewertung verantwortlich ist, besteht aus dem jeweils amtierenden Gleichstellungsausschuss. Die Bewertung erfolgt jährlich, und die erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Zielindikatoren, werden für die Erstellung der Bewertungsberichte verwendet. Diese Berichte enthalten Analysen und Bewertungen der gesammelten Informationen, um Schwächen und Stärken zu erkennen, die sich im Laufe des Ausführungsprozesses gezeigt haben. Vorschläge zur Anpassung oder Verbesserung der umgesetzten Maßnahmen können aufgenommen werden, um das Prinzip der Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Unternehmen weiter zu festigen und zu vertiefen.
- Änderungsverfahren: Falls Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden die in den Überwachungssitzungen beantragten Maßnahmen geprüft und durch einfache Mehrheitsabstimmung beschlossen. Änderungen zugunsten der Gleichstellung im Institut können ordnungsgemäß beschlossen werden. Es können jedoch auch außergewöhnliche und einvernehmlich getroffene Beschlüsse vorgeschlagen werden.
6. Verpflichtung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung von NeuronUP verpflichtet sich, alle im vorliegenden Gleichstellungsplan enthaltenen Maßnahmen zu fördern und zu unterstützen, ihre wirksame Umsetzung zu gewährleisten und zur Schaffung eines gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds beizutragen.